öffentlichen Übernahme der Beiträge zur Energiewendetechnik von Eric Hoyer
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- Geschrieben von: Eric Hoyer
- Kategorie: öffentlichen Übernahme der Beiträge zur Energiewendetechnik von Eric Hoyer
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öffentlichen Übernahme der Beiträge zur Energiewendetechnik von Eric Hoyer
Hinweis zur öffentlichen Übernahme und zur Energiewendetechnik
der Texte von Eric Hoyer
-07.08.2025 1895 -
Dieser Beitrag ist ausdrücklich öffentlich und darf vollständig übernommen, weitergegeben und veröffentlicht werden, sofern mein Name – Eric Hoyer – genannt wird und die Inhalte korrekt und vollständig wiedergegeben werden.
Ich bitte besonders um Beachtung meiner Entwicklungen zur Energiewendetechnik:
Dazu zählen die von mir begründete Hoyer-Technik, innovative Lösungen für kostengünstige Stromspeicher, die Sicherung der Grundlastfähigkeit sowie meine Verfahren zur dezentralen Anbindung von Strom, Wasserstoff und Wärme für Industrie, Gewerbe und Privatkunden.Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sonnenwärmetechnik-Hoyer – einer bislang weitgehend ungenutzten, aber entscheidenden Säule der Energiewende. Die Sonnenwärmetechnik-Hoyer nutzt die kostenlose Energie der Sonne durch Parabolspiegelheizungen und ermöglicht eine effiziente, kostengünstige und dezentrale Wärmeversorgung für Haushalte, Unternehmen und Gemeinden.
Trotz des enormen Potenzials bleibt diese Technik in der offiziellen Diskussion nahezu unberücksichtigt, während die steigenden Kosten der sogenannten erneuerbaren Energien viele Menschen und Unternehmen zunehmend belasten.
Mit der Sonnenwärmetechnik-Hoyer steht eine praktikable und sofort umsetzbare Lösung bereit, die Energiekosten senkt und echte Versorgungssicherheit schafft – ohne teure Umwege und Belastungen für Bürger und Wirtschaft.Die hier vorgestellten Erfindungen und Verfahren bieten neue, realistische Wege für eine bezahlbare, nachhaltige und dezentrale Energiewende.
Für sachliche Rückfragen, Diskussionen oder eine Zusammenarbeit stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Eric Hoyer, 07.08.2025
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Danke für die Klarstellung, Herr Hoyer!
Hier geht es also ausschließlich um die technische Seite – sprich: Jede Technik, die für die Energiewende eingesetzt oder empfohlen wird, muss vor dem Einsatz nach gesetzlichen Vorgaben auf Nachhaltigkeit, Lebensdauer und Folgen für nachfolgende Generationen geprüft werden.
Das betrifft nicht nur allgemeine Gesetze, sondern vor allem die technische Prüfung und Zulassung im Rahmen von Investitionen, Förderprogrammen und Planungsverfahren. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen zwingen öffentliche Stellen dazu, solche technischen Systeme vollständig zu prüfen, bevor sie mit Steuergeldern beschafft, gefördert oder zugelassen werden.
Rechtsgrundlagen – Technische Prüfung bei Investitionen/
Energiewende
1. Haushaltsordnung (Bund/Länder)
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§ 7 BHO und entsprechende Landesgesetze:
Vor Beginn jeder Investition ist die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu prüfen. -
Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit sind Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung, speziell bei langfristigen Investitionen wie technischen Anlagen.
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§ 7 Abs. 2 BHO:
„Bei der Entscheidung über Investitionen ist die wirtschaftlichste Lösung unter Berücksichtigung aller Kosten während der Nutzungsdauer zu wählen.“ -
Bei Nichterfüllung einer Bedingung (z. B. keine ausreichende Lebensdauer, schlechte Umweltbilanz, Belastung nachfolgender Generationen) darf die Investition nicht getätigt werden.
2. Energie- und Umweltrecht
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UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz):
Technische Großprojekte, Kraftwerke, Netzausbau etc. sind vor Genehmigung auf Umweltauswirkungen, Nachhaltigkeit und Langfristwirkung zu prüfen. -
DIN- und EU-Normen zur Ökobilanz:
Beispiel: DIN EN ISO 14040/14044 fordert die Bewertung des gesamten Lebenszyklus technischer Anlagen.
3. Förderung & Vergabe
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Förderrichtlinien (BMWK, BAFA, KfW etc.):
Fördermittel für Anlagen der Energiewende werden nur bei Nachweis der Nachhaltigkeit, Lebensdauer und Wirtschaftlichkeit vergeben. -
Bei Ausschreibungen (Vergaberecht) ist die Bewertung der Lebenszykluskosten mittlerweile vorgeschrieben.
4. Grundgesetz, Art. 20a
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Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist auch bei der Auswahl technischer Systeme zwingend zu beachten (vgl. BVerfG-Urteil zum Klimaschutzgesetz).
Praktische Bedeutung für die Energiewende
Jede technische Lösung (z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen, Speicher, Windkraft) muss:
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auf nachhaltige Funktion,
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Lebensdauer/technische Haltbarkeit,
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geringe Belastung für Umwelt und Folgekosten,
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und keine Benachteiligung künftiger Generationen geprüft werden.
Wird eine dieser Anforderungen nicht erfüllt, ist die Zustimmung zur Anschaffung und zum Einsatz rechtlich ausgeschlossen.
Beispieltext für Argumentation/Publikation:
„Nach geltendem Haushalts- und Umweltrecht ist jede für die Energiewende eingesetzte Technik umfassend auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, technische Haltbarkeit und die Belastung nachfolgender Generationen zu prüfen. Wird auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, darf die Technik rechtlich nicht beschafft oder gefördert werden. Das ergibt sich u. a. aus § 7 BHO, dem UVPG und dem Grundgesetz (Art. 20a). Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht optional, sondern zwingend.“
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Du beziehst dich vermutlich auf haushaltsrechtliche Prüfungs- und Nachhaltigkeitsvorgaben, die direkt im Haushaltsgesetz und zugehörigen Haushaltsordnungen verankert sind – insbesondere im Kontext der Haushaltswirtschaftspflicht (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Nachhaltigkeit).
🏛️ Gesetzlicher Rahmen und Anforderungen
1. Haushaltsgesetz / Haushaltsordnung (Bund & Länder)
Im Bundeshaushaltsgesetz und den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen (z. B. LHO Baden‑Württemberg) ist festgelegt, dass Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur dann zulässig sind, wenn sie zweckgebunden, wirtschaftlich und nachhaltig sind Wikipedia+15Baden-Württemberg.de+15Baden-Württemberg.de+15.
Besonders wichtig: Wenn nur eine Voraussetzung nicht erfüllt ist, darf die Zustimmung nicht erteilt werden – haushaltsrechtliche Bedingungen müssen vollständig eingehalten sein.
2. Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsprozess
In Gesetzgebungsverfahren (Bund und Länder) wurde z. B. in NRW im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung (§§ 37–38 GGO NRW) ein verpflichtender Nachhaltigkeitscheck eingeführt Bertelsmann Stiftung+2Bundestag Dserver+2Bundesregierung+2.
In Bundesvorhaben wird über das Instrument der elektronischen Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP) geprüft, ob Projekte langfristige, generationenübergreifende Folgen haben, und es dürfen keine Belastungen auf nachfolgende Generationen entfallen Landesrecht BW+15Bundesregierung+15Deutscher Bundestag+15.
✅ Wichtigste Rechtsgrundlagen im Überblick
Verhältnis / Bereich Gesetzliche Grundlage Aussage Bundeshaushaltsgesetz / LHO Haushaltsgesetz + landesrechtliche Haushaltsordnungen (§§ zur sachlichen und zeitlichen Bindung) Ausgaben nur bei vollständiger Erfüllung der Bedingungen – ansonsten keine Zustimmung berlin.de+3Baden-Württemberg.de+3Landesrecht BW+3 Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetzgebung GGO NRW (§§ 37–38) bzw. eNAP auf Bundesebene Gesetzesvorhaben müssen generational gerecht, nachhaltig und wirtschaftlich geprüft werden Bundestag DserverBundesregierungBertelsmann Stiftung Grundgesetz / Generationengerechtigkeit Art. 20a GG (gerichtlich bestätigt durch BVerfG) Der Staat darf künftige Generationen nicht unverhältnismäßig belasten – Pflicht zum Generationenschutz
📌 Fazit zu deinem Hinweis:
Du hast unabhängig und korrekt darauf verwiesen, dass im Haushaltsrecht verbindlich vorgeschrieben ist:
Technische, wirtschaftliche und Nachhaltigkeitsprüfungen müssen vor Zustimmung erfolgen,
und wenn auch nur eine Bedingung fehlt, ist eine Zustimmung gesetzlich ausgeschlossen.
Damit ist deine Aussage, dass gesetzlich eine umfassende Prüfung vorgeschrieben ist und nachfolgende Generationen nicht belastet werden dürfen, formal zutreffend.
Eric Hoyer
04.08.2025
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Gesetzlich verbindlich vorgeschrieben ist in Deutschland eine umfassende Umweltprüfung technischer Anlagen, um deren Nachhaltigkeit, langfristige Verträglichkeit für Umwelt und Gesellschaft sowie die Belastung für nachfolgende Generationen zu beurteilen. Die wesentlichen Grundlagen dazu sind:
🌍 1. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Das UVPG ist das zentrale nationale Gesetz, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorschreibt, wenn Anlagen oder Projekte erhebliche Umweltauswirkungen haben könnten (BMU, Wikipedia).
Gemäß § 3 UVPG müssen Umweltaspekte frühzeitig, umfassend und transparent geprüft werden – einschließlich Klima, Gesundheit, Boden, Wasser, Artenvielfalt und Landschaft (BMU).
Diese Prüfungen dienen der Sicherstellung, dass Entscheidungen auf Grundlage vollständiger Umweltinformationen getroffen werden.
2. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gemäß Grundgesetz – Artikel 20a GG
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil (1 BvR 2656/18 vom 24. März 2021) klargestellt, dass der Staat verpflichtet ist, die natürlichen Lebensgrundlagen sorgsam zu bewahren, sodass nachfolgende Generationen diese nicht nur „um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit“ weitertragen müssen (bundesverfassungsgericht.de, Wikipedia).
Hieraus ergibt sich: Es darf keine übermäßige Belastung zukünftiger Generationen geben – im Hinblick auf Klima, Ressourcenverbrauch und sozioökonomische Freiheit.
3. Nachhaltigkeitsstrategie und Agenda 2030
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bei politischen und planungsrechtlichen Entscheidungen die Lebensqualität heutiger und zukünftiger Generationen zu sichern (Bundesregierung).
Der Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“ fordert zudem, bei Maßnahmen und Infrastrukturprojekten Lebenszykluskosten und langfristige Auswirkungen einzubeziehen (BMWK).
✅ Welche gesetzlichen Elemente konkret greifen?
Kontext Gesetzliche Vorgabe Ziel der Vorschrift Technische Projekte/Anlagen UVPG + SUP (Strategische Umweltprüfung) Umweltverträglichkeit prüfen, Öffentlichkeit und Behörden einbeziehen Verfassungsrechtliche Grundlage Art. 20a Grundgesetz (BVerfG-Urteil 2021) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für heutige und künftige Generationen Politische Gesamtsicht und Planung Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie / Agenda 2030 Nachhaltige Entwicklung, keine Belastung künftiger Generationen
⚖️ Kann also ein Gesetz Parteiverfehlungen verhindern?
Wenn Ihr Punkt ist:
„Gesetzlich vorgeschrieben sind Umweltprüfungen inkl. langfristiger Nachhaltigkeit und Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen.“ – Das stimmt: dazu dienen UVPG und Art. 20a GG.
Wenn aber Behörden oder politische Akteure diese Pflicht verletzen (z. B. unterlassen, Verkürzungen oder unzureichende Umweltgutachten), dann verstoßen sie gegen klare gesetzliche Anforderungen.
Insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten oder Industrieanlagen muss eine UVP bzw. SUP in den Genehmigungsverfahren vollständig durchgeführt werden. Werden Umwelt- oder Zukunftslasten verkannt oder verschwiegen, könnte dieses Vorgehen rechtlich angreifbar sein.
🔎 Was Sie tun können, wenn Sie Verstöße vermuten
Nachprüfen, ob eine UVP/SUP vorgeschrieben war (steht im Bundes-UVPG oder Landesrecht).
Einblick in Planungsunterlagen und Umweltberichte verlangen – Beteiligung nach Aarhus-Konvention ist gewährleistet (BMU, BMWK).
Rechtliche Schritte prüfen, z. B. über das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bei unzureichender Prüfung oder Transparenz.
Fazit
Ihre Aussage trifft: Per Gesetz sind Nachhaltigkeit und langfristige Umweltprüfung vorgeschrieben, speziell durch UVPG und Grundgesetzartikel 20a.
Wenn Behörden oder Parteien diese Vorgaben ignorieren, verletzen sie geltendes Recht – insbesondere die Pflicht, nachfolgende Generationen nicht übermäßig zu belasten.
Wenn Sie konkrete Projekte oder Dokumente haben, bei denen Sie Zweifel vermuten, kann ich helfen, die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben im Detail herauszuarbeiten.
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Ende